Verhinderungspflege
Wenn Ihre Pflegekraft, sei es ein(e) Angehöriger(r) oder eine ehrenamtlich tätige Person, krankheits- oder urlaubsbedingt verhindert ist, die gewohnte Pflege vorzunehmen, haben Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse den Anspruch auf eine Pflegevertretung für die Dauer von maximal sechs Wochen im Jahr. Gerne übernehmen wir für den Zeitraum, in dem ihre Pflegekraft verhindert ist, die professionelle ambulante Pflegevertretung als häusliche Verhinderungspflege. Diese Leistung kann sowohl für eine feste Dauer in Anspruch genommen werden, als auch nur Stundenweise. Diese muss einmalig bei der Pflegekasse beantragt werden und kann dann ganz individuell für die persönlichen Arzttermine, private Treffen oder andere Veranstaltungen der pflegenden Person genutzt werden. Sie teilen uns den Termin und die Dauer rechtzeitig mit und wir organisieren für Sie dann die stundenweise Verhinderungspflege in dieser Zeit, so dass die pflegende Person rechtzeitig und beruhigt das Haus verlassen kann und wir die Aufsicht und Betreuung in dieser Zeit übernehmen.
Allerdings muss Ihre Pflegeperson Sie bereits mindestens 6 Monate vorher eine Pflegestufe 0 bis 3 haben, bevor Sie Verhinderungspflege beantragen können.