Gemäß §75 Abs. 1 SGB XI besteht zwischen denPflegekassenund der Beueler Pflegeteam GmbH ein Rahmenvertrag, der uns zur Abrechnung unserer erbrachten Leistungen mit den Pflegekassen berechtigt. Dieser Vertrag legt den Inhalt und Umfang der Pflegeleistungen und die allgemeinen Bedingungen genau fest. Maßgaben bezüglich Datenschutz, Schweigepflicht, Abrechnung und Ausstattung der Pflegeeinrichtung sind ebenso Inhalt dieses Vertrags wie Richtlinien zur Sicherstellung der Leistungen und Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Pflege.
AlsVertragspartner der Pflegekassenrechnen wir für unsere Leistungen die vom Gesetzgeber festgelegten Gebührensätzen ab.
Bestehen Ihrerseits weitere Wünsche zu Pflege und Betreuung, die von Ihrer Pflegekasse nicht übernommen werden, erstellen wir Ihnen gerne einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag.