Jeden kann es treffen, ob im Kindesalter, in den „besten Jahren“ oder als Senior: pflegebedürftig zu werden und auf Hilfe und Unterstützung durch die Familie oder andere Personen angewiesen zu sein.
Ursache fürPflegebedürftigkeitkann ein Unfall, eine Operation oder eine chronische Erkrankung sein und sowohl die geistig-emotionale Verfassung als auch die Körperfunktionen betreffen.
Die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds überfordert häufig die Angehörigen und kann zu einer großen finanziellen Belastung für den Pflegebedürftigen werden. Hier greift diePflegeversicherung: wird die Pflegebedürftigkeit nach ärztlichem Ermessen für mindestens ein halbes Jahr oder auch länger bestehen, kommt die Pflegekasse für Leistungen auf, die durch dieGrundpflegedes Pflegebedürftigen und durch seine hauswirtschaftliche Versorgungverursacht werden.
Die Höhe der Leistungen hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab. Diese wird durch einen Vertreter des medizinischen Dienstes (MDK) im Auftrag der Pflegeversicherung durch Einstufung inPflegegradefestgestellt.