Qualitätssicherung

Durch unseren Vertrag mit den Pflegekassen sind wir verpflichtet, uns an Qualitätsstandards zu halten und unsere Pflegearbeit daran messen und überprüfen zu lassen. Denn durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG), das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurden gesetzliche Grundlagen zur Sicherung der Qualität der Betreuung und Pflege in Heimen und Pflegediensten geschaffen und die Verbraucherrechte geschützt und gestärkt.

Unsere Pflegemaßnahmen sind dementsprechend dem jeweils definierten individuellen Pflegeziel unserer Klienten angemessen. Wir arbeiten nach dem Prinzip der Individualpflegeplanung nach dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dadurch ist unsere Pflegequalität im Hinblick auf Pflegestruktur, auf Pflegeprozess und Pflegeergebnis überprüfbar und qualitätsgesichert.

Nach jeder Visite führen wir ein Pflegevisitenprotokoll, in welchem die Vorbereitung, die Durchführung, die Nachbereitung und die Nachbesprechung im Hinblick auf Bewertungskriterien und erforderliche Maßnahmen dokumentiert werden. Die Pflege der Patienten wird durch unser qualifiziertes Personal gewährleistet und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft durchgeführt.

Alle Mitarbeiter verpflichten sich zu ständiger Fort- und Weiterbildung. Sie werden auf der Grundlage unseres Einarbeitungskonzepts durch Pflegefachkräfte eingearbeitet. Regelmäßige Pflegevisiten stellen sicher, dass eine fachgerechte, am Bedarf orientierte Pflege erbracht und der Pflegeprozess den veränderten Gegebenheiten angepasst wird.

Jährliche Beurteilungsgespräche zwischen Geschäftsführung der Beueler Pflegeteam GmbH und Mitarbeitern geben Hinweise auf Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven für die Zusammenarbeit. Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Dienstleistung gibt es einen Qualitätszirkel unter Leitung unserer Qualitätsmanagementbeauftragten.

Unser Pflegedienst erfüllt alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen an die Personalstruktur, um eine kompetente, qualitätsgesicherte Pflege nach dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse durchzuführen. Ein Beschwerdemanagement gibt Ihnen als Kunden die Sicherheit, dass Ihre Anliegen ernst genommen und bearbeitet werden.