Pflegebegutachtungen

Nach SGB XI, § 37 Abs. 3 sind Pflegebedürftige einer Pflegestufe, die von einem(r)  Angehörige(n)  zu Hause gepflegt werden, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegebegutachtung durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.

Dieser Einsatz dient der Beratung und der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die professionelle Pflegekraft des ambulanten Pflegedienstes, z.B. eine Mitarbeiterin unseres ambulanten Pflegedienstes der Beueler Pflegeteam GmbH, unterstützt die pflegende Angehörige. Sie zeigt Lösungen bei eventuellen Pflegeproblemen auf, gibt Hinweise zur Vermeidung von Pflegefehlern, kann eine Überforderung der privaten Pflegeperson erkennen und Abhilfe anbieten, findet Möglichkeiten zu ihrer Entlastung, leitet zu Pflegeoptimierung an.

Sie überprüft die Aktualität der bestehenden Pflegestufe, ob Bedarf für eine neue Einstufung besteht, die bei der Pflegekasse beantragt werden muss.

Werden diese Einsätze zu Beratung und Pflegebegutachtung nicht regel­mäßig nach­gewiesen oder von Ihnen als Pflege­bedürftigen sogar abgelehnt, ist die Pflege­versicherung berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig zu streichen.