Häusliche Versorgung

Ihre häusliche Versorgung bezieht sich auf unser gesamtes pflegerisches Leistungsangebot, auf die Grundpflege, die Be­hand­lungs­pflege (medizinische Ver­sorgung) und die haus­wirtschaftliche Ver­sor­gung. Als ambulanter Pflegedienst werden wir Sie nach Ihren individuellen Erforder­nissen betreuen und in Ihrem Pflege­alltag entlasten.

 

Grundsätzlich gibt es zwei Situationen, in denen wir Pflege zu Hause leisten:

 

Pflegebedarf kann als vorübergehende Folge einer Krankheit entstehen. In diesem Fall muss Ihr Hausarzt Ihnen die notwendigen Pflegeleistungen als häusliche Versorgung verordnen, und Sie werden nicht in eine Pflegestufe eingeordnet, da Ihre Pflegebedürftigkeit von absehbarer Dauer ist.

Deshalb reichen wir die ärztlichen Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein –  und nicht bei der Pflegekasse -, die einen gewissen Leistungsumfang übernimmt. Für darüber hinaus gehende Beträge der häuslichen Versorgung müssen Sie entweder selber aufkommen oder vom Sozialamt Unterstützung beantragen.

Wird Ihre dauerhafte, mindestens für ein halbes Jahr bestehende Pflegebedürftigkeit festgestellt und Sie werden in eine der drei Pflegestufen eingestuft, dann erhalten Sie je nach Pflegestufe von Ihrer Pflegekasse bestimmte Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung.

Bei der häuslichen Versorgung wird die Behandlungspflege nicht von der Pflegekasse, sondern von Ihrer Krankenkasse bezahlt, da es sich hierbei um medizinische Maßnahmen handelt.